Gespräch mit Bildungssenatorin Günther-Wünsch
Breiter Konsens in schulpolitischen Fragen
Ein ausgesprochen konstruktives Gespräch haben Vertreter des dbb berlin und seine Bildungsgewerkschaften am 24. August 2026 mit Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch geführt.
Auf der Agenda standen so wichtige Fragen wie die Arbeitszeiterfassung für Lehrerinnen und Lehrer, die Verteilung der Lehrkräfte auf die Bezirke und die Digitalisierung an den Schulen. Einig waren sich die Gesprächsteilnehmer insbesondere darüber, dass sowohl bei der Digitalisierung als auch bei anderen unterrichtsfremden Tätigkeiten eine Entlastung der Lehrkräfte notwendig ist. Bei der Verteilung der Lehrkräfte wurde übereinstimmend ein Modell bevorzugt, das den Schulen weitestgehende Entscheidung einräumt.
Auch dem Ausbau der Schulpsychologie gegenüber zeigte sich die Senatorin offen, die aufgrund ihrer früheren Tätigkeit als Schulleiterin in Neukölln über einen erfreulichen Praxisbezug verfügt.
Foto v.l.n.r.: Thomas Schenk, stellv. Landesvorsitzender VBE Berlin, Frank Becker, Landesvorsitzender dbb berlin, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, Kathrin Wiencek, Vorsitzende phv Berlin-Brandenburg und Thorsten J. Rentoulas-Oehlschläger, Vorsitzender lehrer berlin - Foto: SenBJF
Auch auf der Homepage des dbb wurde diese Info veröffentlicht:
https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/gespraech-mit-bildungssenatorin-guenther-wuensch/
Abfindungen können gute Alternativen sein
Wir empfehlen allen Beamtinnen und Beamten auch für das Jahr 2026 Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen.
Aus diesem Grunde finden Sie hier nachstehend die Links aus der Mail der Bundesgeschäftsstelle des dbb vom 29. Oktober 2025. Hier finden Sie auch das Anschreiben des Bundesvorsitzenden des dbb, Volker Geyer, sowie einen Musterwiderspruch.
Amtsangemessene Alimentation und haushaltsnahe Geltendmachung - Anschreiben des Bundesvorsitzenden Volker Geyer
Folgen Sie dem Link zum download!
Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen
Hinweise zum Umgang mit auf amtsangemessene Besoldung gerichteten Anträgen,
Widersprüchen und Klageverfahren im Hinblick auf ein Ruhen der Verfahren und einen
Verzicht auf die Einrede der Verjährung und ergänzende Hinweise nach der Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 (Az.: 2 BvL 5/18 u.a.) zur
A-Besoldung
Forderungen zur Umsetzung amtsangemessener Alimentation
Folgen Sie dem Link zu den aktuellen Forderungen des dbb
Aktivrente
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die gesetzliche Regelung der sogenannten Aktiv-
rente, die einen steuerfreien Hinzuverdienst bei einer Erwerbstätigkeit im Alter
in Höhe von monatlich 2.000 Euro ermöglicht (§ 3 Nr. 21 EStG). Viele Beamtinnen
und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
sind unsicher, ob und inwieweit auch sie von dieser Regelung profitieren kön-
nen.
Hier finden Sie das Aktuelle Rundschreiben dazu.
FAQ für Beamtinnen und Beamte - Aktivrente und Einbeziehung von Beamten
dbb Aktuell 2026
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Nr. 24 / Nr. 25 / Nr. 26 / Nr. 27
Die Rentenkommission hat entschieden!
